Willkommen bei RK Technology

Einkaufsbedingungen

Weiter unten finden Sie unsere Einkaufsbedingungen als Teil unserer AGB zusammen mit den Verkaufsbedingungen.

00

Millimeter

Form- & Lagetoleranz bearbeiteter Schweißteile

00

Millimeter

Rundlaufgenauigkeit bei Walzen

00+

Zeichnungen

Von Kunden erhalten, kalkuliert und umgesetzt

00+

Jahre

Erfahrung in Maschinenbau & Stahlkonstruktion

Unser Ziel

Von der Planung bis zur finalen Umsetzung

Langfristige Kooperation und gemeinsames Wachstum sind für uns keine bloßen Worte, sondern Grundstein unseres Schaffens. RK Technology ist Ihr leistungsstarker Partner für anspruchsvolle Projekte im Sondermaschinenbau, im Stahlbau mit mechanischer Bearbeitung und in der industriellen Teilefertigung. Wir sind stolz auf unser außergewöhnlich breites Leistungsspektrum, von feinmechanischen Komponenten ab 0,1 Kilogramm bis hin zu komplexen Konstruktionen mit 32 Tonnen Gewicht. 

Durch strukturierte Prozesse, moderne Fertigungsstandards und eine durchgehend vertikal integrierte Firmenstruktur  realisieren wir Projekte effizient, skalierbar und terminsicher, entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unser Anspruch ist es, technische Exzellenz mit unternehmerischer Dynamik zu verbinden. So entstehen Lösungen, die unseren Kunden messbare Markterfolge sichern und ermöglichen. 

Michael Roszyk

Geschäftsführer

What We Offer

Our Services

Our History

Company history, present and the future

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma RK Technology GmbH (AGB)

I. Anwendungsbereich/Auftragserteilung

  1. Wir bestellen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen (AGB). Dies gilt auch für den Fall, dass wir bei ständig bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht mehr ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug nehmen.
  2. Anderslautende Bedingungen unserer Auftragnehmer gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
  3. Sollten für bestimmte Bestellungen besondere Bedingungen vereinbart werden, so gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nachrangig und ergänzend.

II. Bestellungen und sonstige Erklärungen

  1. Die Angebote müssen unserer Anfrage entsprechen. Sie sind für uns kostenlos uns unverbindlich. Unsere Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilen und bestätigen. Dasselbe gilt für sonstige Erklärungen.
  2. Nicht in der Bestellung enthaltene Leistungen begründen für uns keinerlei Zahlungsverpflichtungen.

III. Änderungen im Bestellumfang

  1. Änderungen und Berichtigungen im Leistungsumfang und in der Ausführungsart sind im Preis eingeschlossen, soweit sie ohne erhebliche Kosten durch den Auftragnehmer durchgeführt werden.
  2. Im Übrigen sind Änderungen und Ergänzungen der von uns bestellten Lieferungen oder Leistungen auf unser Verlangen zu gleichen Bedingungen und auf gleicher Preisgrundlage auszuführen, falls nicht eine so wesentliche Veränderung des Bestellumfangs oder der Marktlage vorliegt, das neue Preisfestsetzung notwendig werden. Die Lieferzeit ist in vorgenannten Fällen neu zu vereinbaren.
  3. Wir können die Bestellung widerrufen, bis sie zu unserem Auftragnehmer schriftlich angenommen worden ist (Auftragsbestätigung).

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart als Festpreise. Sie schließen in jedem Fall alles ein, was unser Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Liefer- und Leistungspflicht an dem vereinbarten Leistungsort zu bewirken hat, einschließlich Verpackung und Fracht.
  2. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe gesondert berechnet.
  3. Die Zahlung erfolgt 14 Tage nach Fälligkeitseintritt abzüglich 3 % Skonto oder 30 Tagen nach Fälligkeitseintritt rein netto.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

V. Liefertermin und –zeit, Lieferverzug

  1. Die in unserer Bestellung angegebenen Termine sind verbindlich einzuhalten.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder für ihn erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
  3. Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

VI. Vetragsstrafe

  1. Im Falle des vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzugs sind wir berechtigt, pro vollendete Woche Verzug eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  2. Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme entsprechend § 641 Abs. 3 BGB ist nicht erforderlich. Die Vertragsstrafe kann auch ohne Vorbehalt bei Abnahme bis zur Schlusszahlung geltend gemacht bzw. verrechnet werden.

VII. Mängeluntersuchung/ Gewährleistung

  1. Wir sind verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel hin zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen wir innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung der Ware anzeigen. Für nicht offensichtliche Mängel liegt die Rügefrist nicht unter den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  2. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu; unabhängig davon sind wir berechtigt, von unserem Auftragnehmer nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen.
  3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

VIII. Gefahrübergang

Die Gefahr geht durch Abnahme oder durch Entgegennahme des Vertragsgegenstandes auf uns über.

IX. Produkthaftung/ Freistellung

  1. Soweit unser Auftragnehmer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich liegt.
  2. In diesem Rahmen ist unser Auftragnehmer auch verpflichtet, uns solche Aufwendungen zu erstatten, die sich aus einer von uns durchgeführten Rückrufaktion oder ähnlichen schadensvorbeugenden Maßnahmen ergeben.

X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendung deutschen Rechts

  1. Gerichtsstand ist der Ort unseres Geschäftssitzes.
  2. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftragnehmern gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischen Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.

Unser Team

Bild: Das Bild zeigt Firmengründer Michael Roszyk. Michael ist ein Mann ca. Mitte fünfzig, mit Brille, Bart, grauen Haaren und einem freundlich lächelnden Gesicht.

Michael Roszyk

Geschäftsführer
Bild: Das Bild zeigt Projektleiter Julian Schaufler. Julian ist ein junger Mann mit braunen Haaren, braunen Augen und einem dunklen Bart, im Polohemd, der auf dem Bild freundlich lächelt.

Julian Schaufler

Projektleitung
Bild: Das Bild zeigt Backoffice-Managerin Andrea Roszyk. Sie ist etwa Mitte Fünfzig, trägt eine grüne Bluse und hat graue Haare.

Andrea Roszyk

Backoffice
Bild: Das Bild zeigt Marketing-Managerin Vanessa Probst. Sie ist eine junge Frau mit langen, roten Haaren und trägt ein weißes Hemd.

Vanessa Probst

Marketing & Kommunikation

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